Wir unterstützen Unternehmen in Krisensituationen und helfen diesen dabei, wieder schwarze Zahlen zu schreiben. Die Anwälte von Klier & Ott erstellen Sanierungsgutachten und erarbeiten Fortführungsprognosen, um die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verlängerung von Krediten durch die finanzierenden Banken und Sparkassen zu erfüllen. Wir übernehmen Treuhänderfunktionen und helfen bei der Kommunikation mit Kreditinstituten, Arbeitnehmern, öffentlichen und privaten Gläubigern und moderieren bei vielschichtigen Interessenlagen. Zugleich setzen wir notwendige Sanierungsmaßnahmen betriebswirtschaftlich und rechtlich konsequent um.
In insolvenzspezifischen Rechtsfragen vertreten wir sowohl Kreditinstitute und Gläubiger als auch Unternehmer. Wir beraten Unternehmen schon im Vorfeld der Insolvenz, um strafrechtliche Risiken zu minimieren, und verteidigen unsere Mandantschaft, wenn Vorwürfe wie Insolvenzverschleppung, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Verletzung der Buchführungspflicht im Raum stehen. Zudem klären wir mögliche Streitpunkte über Haftungsfragen mit Insolvenzverwaltern, den Krankenkassen und dem Finanzamt.